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Schloß Moritzburg

Arbeiten in der Kita in Sachsen

Sachsen gilt bundesweit als Vorreiter bei der Ganztagsbetreuung. Das Besondere hier: Krippe, Kindergarten und Hort arbeiten oft Hand in Hand unter einem gemeinsamen Dach. Basierend auf dem sächsischen Bildungsplan begleitest du Kinder von den ersten Monaten bis zum Ende der Grundschulzeit. Das rechtliche Gerüst für deine Arbeit bilden das Sächsische Kitagesetz (SächsKitaG). Den roten Faden für deine tägliche pädagogische Arbeit bildet offiziell der Sächsische Erziehungs- und Bildungsplan. 

 

Quereinstieg & Einstieg als Hilfskraft in Sachsen

Du möchtest in Sachsen beruflich umsteigen und Kinder in ihrer Entwicklung begleiten? Der sächsische Kitamarkt bietet durch die moderne Gesetzgebung attraktive Optionen für Menschen aus anderen Branchen. Sachsen unterscheidet sehr genau zwischen unterstützenden Tätigkeiten im Alltag und dem qualifizierten Quereinstieg in den pädagogischen Dienst. 

Die Einstiegswege nach den sächsischen Richtlinien

Das Kultusministerium (SMK) teilt den Einstieg ohne klassische Erzieherausbildung im Wesentlichen in zwei Säulen auf:

1. Der Einstieg als Assistenzkraft / Hilfskraft (Ohne pädagogische Vorbildung)

Kommst du aus einem völlig anderen Berufszweig (z. B. Gastronomie, Handwerk, Verkauf oder Büro) und möchtest ein Kita-Team entlasten?

  • Der Weg: Sachsen ermöglicht den Einsatz von Assistenzkräften für unterstützende Tätigkeiten. Du greifst den pädagogischen Fachkräften bei der Alltagsorganisation, der Hygiene, der Essensbegleitung oder bei Ausflügen unter die Arme.

  • Regelung: Als Assistenzkraft wirst du nicht auf den gesetzlichen Mindestpersonal-Fachschlüssel angerechnet. Es ist jedoch der ideale, hürdenfreie Einstieg, um Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakte zu Trägern zu knüpfen.

 

2. Der Qualifizierte Quereinstieg als „andere Kraft“ (Mit Vorbildung)

Hast du bereits einen Berufs- oder Studienabschluss aus einem verwandten oder auch fachfremden Bereich und bringst Lebens- und Berufserfahrung mit?

  • Der Weg: Nach § 2 der SächsQualiVO können Personen mit einem Hochschulabschluss (z. B. Grundschullehramt, Pädagogik, Soziale Arbeit) oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Ergotherapie, Logopädie, Kinderkrankenpflege) als „andere Kräfte“ direkt im pädagogischen Dienst eingesetzt werden.

  • Die Auflage: Du musst innerhalb einer festen Frist (meist innerhalb von zwei Jahren nach Einstellung) eine curriculare Fortbildung (pädagogische Nachqualifizierung) im Umfang von 80 bis 160 Unterrichtsstunden absolvieren, um dauerhaft im Gruppendienst anerkannt zu bleiben.

Voraussetzungen für den Start in Sachsen

  • Sprachniveau: Für die sprachliche Bildung der Kinder fordert das Land Sachsen von Quereinsteigern standardmäßig den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 (nach GER).

  • Formale Dokumente: Wie in allen Bundesländern benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis (ohne Einträge), eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Arbeit in Gemeinschaftseinrichtungen sowie den gesetzlichen Masernschutz.

  • Ausländische Abschlüsse: Wenn du deinen pädagogischen oder pflegerischen Abschluss im Ausland gemacht hast, ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) mit Standorten in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Bautzen und Zwickau die zentrale Anerkennungsstelle in Sachsen.

Deine Entwicklungschancen in Sachsen

Sachsen fördert den Aufstieg im System aktiv, um aus Quereinsteigern vollwertige Fachkräfte zu machen:

  • Die Schulfremdenprüfung (Externenprüfung): Wenn du als Assistenzkraft oder Quereinsteiger über mehrere Jahre hinweg umfassende Praxisstunden in einer sächsischen Kita gesammelt hast, kannst du dich direkt an einer sächsischen Fachschule zur staatlichen Erzieherprüfung anmelden, um die volle Fachkraftanerkennung zu erhalten.

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