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Arbeiten in der Kita in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bietet pädagogischen Kräften und Quereinsteigern ein extrem durchlässiges und zukunftsicheres System. Du musst kein fertiges Pädagogik-Studium mitbringen, um im Team einen wertvollen Unterschied zu machen. Das rechtliche Gerüst für deine Arbeit ist das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KiBiz). Inhaltlich und pädagogisch orientiert sich dein Alltag an den offiziellen Richtlinien "Mehrchancen für Kinder - Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in NRW". 

 

Quereinstieg & Einstieg als Hilfskraft in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Möchtest du in Nordrhein-Westfalen beruflich umsatteln und in einer Kita druchstarten? Das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetzt (KiBiZ) bietet heute so viele Chancen für Quereinsteiger wie nie zuvor. Das Land setzt verstärkt auf personelle Verstärkung aus anderen Berufszweigen, um die Teams in den Einrichtungen tatkräftig zu entlasten. 

Die Einstiegswege nach den offiziellen Richtlinien des Ministeriums

Die Personalvereinbarung zum KiBiz unterscheidet beim Quereinstieg in NRW im Wesentlichen zwei Säulen:

1. Einstieg als „Alltagshelfer“ / Hilfskraft (Ohne pädagogische Vorbildung)

Kommst du aus der Gastronomie, dem Handwerk, dem Verkauf oder dem Büro und möchtest das Team im Alltag entlasten?

  • Der Weg: In NRW wurde das erfolgreiche Programm der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer fest etabliert. In dieser Rolle unterstützt du die Fachkräfte bei hauswirtschaftlichen Aufgaben, der Organisation, bei Ausflügen oder der Hygiene.

  • Der Status: Du bist eine wertvolle Unterstützungskraft, wirst jedoch nicht als pädagogische Kraft auf den gesetzlichen Mindestpersonalrechner angerechnet. Es ist der perfekte, hürdenfreie Einstieg, um Kita-Luft zu schnuppern.

2. Der Qualifizierte Quereinstieg als „Ergänzungskraft“ (Mit Vorbildung)

Hast du bereits einen Berufs- oder Studienabschluss, der eine gewisse Nähe zur Pädagogik oder Pflege aufweist?

  • Die Zielgruppe: Hierzu zählen laut Ministerium Personen mit Abschlüssen in der Kinderkrankenpflege, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Heilpädagogik, Motopädie oder auch Personen mit dem ersten Staatsexamen für ein Lehramt.

  • Die Auflage: Du kannst direkt als Ergänzungskraft eingestellt und auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Die offizielle Auflage des Landes lautet jedoch: Du musst innerhalb von zwei Jahren nach der Einstellung eine berufsbegleitende pädagogische Nachqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtsstunden absolvieren.

Voraussetzungen für den Start in NRW

  • Sprachkenntnisse: Für die Arbeit direkt am Kind fordert das Land NRW von Quereinsteigern den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.

  • Formale Dokumente: Du benötigst zwingend ein erweitertes Führungszeugnis (ohne relevante Einträge), den Nachweis über den gesetzlichen Masernschutz sowie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis).

  • Ausländische Abschlüsse: Wenn du einen ausländischen Abschluss im pädagogischen oder pflegerischen Bereich anerkennen lassen möchtest, ist in NRW die Bezirksregierung Düsseldorf die zentrale und landesweit zuständige Prüfstelle.

Deine Entwicklungschancen: Weiterbildung in NRW

NRW hat das System extrem durchlässig gestaltet, damit aus Hilfskräften echte Profis werden können:

  • Vom Quereinsteiger zur Fachkraft: Wenn du als qualifizierter Quereinsteiger (Ergänzungskraft) bereits im System arbeitest, kannst du über eine weitere, vom Land zertifizierte Großfortbildung (die sogenannte „Weiterqualifizierung von Ergänzungs- zu Fachkräften“ mit ca. 240 bis 300 Stunden) den offiziellen Status einer pädagogischen Fachkraft für bestimmte Gruppenformen erlangen!

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