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Arbeiten in der Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wird frühkindliche Bildung großgeschreiben. Der Nordosten bietet durch das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG)  klare verlässliche Strukturen und investiert massiv in den Ausbau von praxisintegrierten Ausbildungsplätzen sowie in den gelenkten Quereinstieg, um Teams in den. Kitas zwischen Ostseeküste und Seenplatte zu stärken. Für die inhaltliche Ausrichtung und die tägliche pädagogische Arbeit ist die Bildungskonzeption für die Förderung von Kindern von null bis zehn Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern die verbindliche Arbeitsgrundlage. 

Quereinstieg & Einstieg als Hilfskraft in Mecklenburg-Vorpommern

Möchtest du im wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern beruflich neue Wege gehen und Kinder in ihrer Entwicklung begleiten? Der Kitamarkt in M-V bietet über das KiföG M-V transparente Optionen für Quereinsteiger. Das Land unterscheidet dabei sehr genau zwischen unterstützenden Tätigkeiten im Alltag und dem qualifizierten Quereinstieg, der dich Schritt für Schritt zur anerkannten Kraft macht.

Die Einstiegswege nach den Richtlinien in M-V

Mecklenburg-Vorpommern teilt den Einstieg ohne klassischen Fachkraft-Abschluss im Wesentlichen in zwei Hauptwege:

1. Einstieg als Zusatzkraft / Hilfskraft (Ohne pädagogische Vorbildung)

Du bist Quereinsteiger/in ohne jegliche Vorerfahrung im sozialen Bereich (z. B. aus Gastronomie, Handwerk, Handel oder Logistik):

  • Der Weg: M-V erlaubt den Einsatz von Zusatzkräften zur Entlastung des pädagogischen Personals. Deine Aufgaben liegen vor allem in der Unterstützung bei hauswirtschaftlichen, organisatorischen und pflegerischen Abläufen (z. B. Begleitung beim Essen, Vorbereitung von Festen, Unterstützung bei Ausflügen).

  • Der Status: In dieser reinen Hilfskraft-Rolle wirst du nicht auf den pädagogischen Fachkraftschlüssel angerechnet. Viele Träger in M-V nutzen diese Position jedoch als bezahlte Orientierungsphase, um dich bei Eignung direkt in die berufsbegleitende Ausbildung zu übernehmen.

2. Der Qualifizierte Quereinstieg als „andere geeignete Person“ (Mit Vorbildung)

Hast du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, das eine soziale, pflegerische, therapeutische oder sportliche Ausrichtung hat? (z. B. Kinderkrankenpflege, Ergotherapie, Logopädie, Sportwissenschaften oder ein Lehramtsstudium).

  • Der Weg: Nach den Richtlinien des KiföG M-V können solche Bewerber vom Träger beim zuständigen örtlichen Jugendamt bzw. dem Landesjugendamt als „andere geeignete Personen“ für den Gruppendienst beantragt werden.

  • Die Auflage: Um dauerhaft in der Gruppe zu arbeiten und im Personalschlüssel anerkannt zu werden, musst du eine berufsbegleitende pädagogische Nachqualifizierung absolvieren, die dich in den Kernbereichen der Bildungskonzeption M-V fit macht.

Voraussetzungen für den Start in Mecklenburg-Vorpommern

  • Sprachniveau: Für den Einsatz im pädagogischen Dienst fordert das Land von Quereinsteigern den Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2.

  • Formale Nachweise: Vor dem Start in der Kita brauchst du ein fehlerfreies erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und den gesetzlichen Masernschutz.

  • Ausländische Abschlüsse: Wer einen pädagogischen oder sozialen Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben hat, lässt diesen zentral beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Schwerin auf Gleichwertigkeit prüfen.

Deine Entwicklungschancen: Die Nichtschülerprüfung in M-V

Mecklenburg-Vorpommern bietet engagierten Quereinsteigern einen klaren Aufstiegspfad. Wer als Assistenz- oder Zusatzkraft arbeitet und über mehrere Jahre hinweg umfassende Praxisstunden in einer Kita in M-V nachweisen kann, kann sich zur Nichtschülerprüfung (Externenprüfung) an einer Fachschule anmelden. Damit erreichst du den vollen Status „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ auf dem zweiten Bildungsweg.

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