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Image by Christian Lue

Arbeiten in der Kita in Hessen

Hessen geht in der frühkindlichen Bildung einen ganz eigenen, erfolgreichen Weg: Mit dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) schlägt das Land eine Brücke von der Krippe bis weit in die Grundschulzeit hinein. Wer hier arbeitet, begleitet Kinder nachhaltig und ganzheitlich. Das Fundament deiner Arbeit bildet das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). 

 

Quereinstieg & Einstieg als Hilfskraft in Hessen

Du möchtest in Hessen beruflich umsatteln und Kinder auf ihrem Lebensweg begleiten? Der hessische Kitamarkt bietet motivierten Menschen aus anderen Branchen hervorragende Einstiegsmöglichkeiten. Das Land unterscheidet hierbei sehr genau zwischen unterstützenden Tätigkeiten als Hilfskraft und dem Weg zur pädagogischen Mitarbeit im Team. 

Die Einstiegswege nach den hessischen Richtlinien

Das Ministerium teilt den Quereinstieg in Hessen im Wesentlichen in zwei Säulen auf:

1. Der Einstieg als „Geeignete Kraft“ (Hilfskraft / Assistenz)

Kommst du aus einem völlig anderen Berufszweig (z. B. Büro, Gastronomie, Handwerk) und möchtest das Team im Kita-Alltag tatkräftig entlasten?

  • Der Weg: Du unterstützt die Fachkräfte bei der Betreuung, bei Ausflügen, beim Essen oder bei organisatorischen Aufgaben.

  •  Regelung: Du wirst in Hessen als „geeignete Kraft“ im Sinne des HKJGB eingesetzt. Du arbeitest immer unter Anleitung einer ausgebildeten Fachkraft und bist in der Regel nicht alleine für eine Gruppe verantwortlich. Viele Träger verlangen vorab oder zu Beginn ein kurzes Orientierungspraktikum.

2. Der Qualifizierte Quereinstieg (Mit beruflicher Vorbildung)

Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium aus einem verwandten Bereich? (z. B. Ergotherapie, Logopädie, Kinderkrankenpflege, Musikpädagogik oder Grundschullehramt).

  • Der Weg: Hessen bietet einen sehr attraktiven Weg über den sogenannten § 25b HKJGB. Personen mit bestimmten Vorbildungen können vom Träger direkt als pädagogische Mitarbeiter beantragt werden.

  • Auflage: Du musst innerhalb einer festgelegten Frist berufsbegleitend eine pädagogische Nachqualifizierung (oft im Umfang von ca. 160 bis 200 Unterrichtsstunden) absolvieren, um dauerhaft im pädagogischen Dienst arbeiten zu dürfen.

 

Voraussetzungen für den Start in Hessen

  • Sprachniveau: Da Hessen großen Wert auf die sprachliche Bildung legt, ist für den Dienst am Kind der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) zwingend erforderlich.

  • Formale Dokumente: Wie in allen Bundesländern benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis (ohne Einträge), eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung sowie den Nachweis über den gesetzlichen Masernschutz.

  • Ausländische Abschlüsse: Wenn du deinen pädagogischen oder verwandten Abschluss im Ausland gemacht hast, ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt die zentrale Anerkennungsstelle für ganz Hessen.

Deine Entwicklungschancen in Hessen

Der Quereinstieg ist in Hessen oft erst der Anfang. Das Land fördert die Weiterbildung im System:

  • Die Schulfremdenprüfung (Externenprüfung): Wenn du als Hilfskraft oder Quereinsteiger über mehrere Jahre hinweg umfassende Praxisstunden in einer hessischen Kita gesammelt hast, kannst du dich direkt zur staatlichen Erzieherprüfung anmelden, um die volle Fachkraftanerkennung zu erhalten.

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